Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der ambition GmbH, (nachfolgend “Veranstalter”) und den Teilnehmern von Motorradtouren und damit verbundenen Organisationsleistungen.

1.2 Leistungsumfang des Veranstalters
Der Veranstalter organisiert und begleitet Motorradtouren und erbringt folgende Leistungen:

  • Tourorganisation: Planung und Organisation der Routen, Zeitpläne und Routenführung
  • Tourguide-Service: Bereitstellung eines qualifizierten Tourguides für die gesamte Reisedauer
  • Unterkunftsreservierung: Buchung und Reservierung von Übernachtungsmöglichkeiten
  • Vermittlungsleistungen: Vermittlung von Fremdleistungen wie Motorradtransport, Mietmotorräder, Fährverbindungen
  • Beratungsleistungen: Informationen zu Routen, Einreisebestimmungen und lokalen Gegebenheiten

1.3 Keine Pauschalreise – Organisationsleistung
Der Veranstalter erbringt keine Pauschalreise im Sinne der §§ 651a ff. BGB. Es handelt sich um reine Organisationsleistungen und Begleitung. Die Teilnehmer buchen einzelne Organisationsleistungen und fahren eigenverantwortlich mit ihren eigenen oder gemieteten Motorrädern. Der Veranstalter ist nicht Reiseveranstalter im Sinne des Pauschalreiserechts.

1.4 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch schriftliche Buchungsbestätigung des Veranstalters zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

§ 2 Teilnahmevoraussetzungen und Qualifikationen
2.1 Mindestalter und Grundvoraussetzungen

  • Mindestalter: 30 Jahre zum Zeitpunkt der Reise
  • Fahrerlaubnis: Gültige Fahrerlaubnis für Motorräder der entsprechenden Klasse (mindestens A2)
  • Fahrerfahrung: Mindestens 5 Jahre Fahrerfahrung mit Motorrädern
  • Körperliche Eignung: Vollständige körperliche und geistige Eignung für mehrtägige Motorradtouren

2.2 Spezielle Qualifikationen für Offroad-Touren
Für alle Touren mit Offroad-Anteilen ist verpflichtend:

  • Enduro-Training Level 1: Nachweis über erfolgreich absolviertes Enduro-Training mindestens Level 1 einer anerkannten Trainingsorganisation
  • Empfohlen Level 2: Es wird für die gesamte Strecke speziell für den Offroad-Teil Level 2 dringend empfohlen
  • Für die Durchführung von Offroad-Training werden, anerkannte Anbieter wie ADAC, BMW oder gleichwertigen Organisationen empfohlen.

2.3 Fahrerfahrung und Kenntnisse

  • Internationale Erfahrung: Erfahrung mit Motorradtouren über mehrere Tage
  • Technische Grundkenntnisse: Basis-Kenntnisse in Motorradwartung und einfachen Reparaturen
  • Navigationskenntnisse: Umgang mit GPS-Geräten und/oder Straßenkarten
  • Sprachkenntnisse: Grundkenntnisse in Englisch oder der Landessprache des Zielgebiets
  • Offenes Mindset zum Akzeptieren, respektieren und wertschätzen von anderen Kulturen

2.4 Nachweis der Qualifikationen
Vor Tourbeginn vorzulegen:

  • Kopie der Fahrerlaubnis und ggf. internationaler Führerschein
  • Enduro-Training-Zertifikat (bei Offroad-Touren)
  • Nachweis der Fahrerfahrung (Versicherungsbestätigung oder eidesstattliche Erklärung)
  • Gesundheitszeugnis bei besonderen Risiken oder auf Verlangen

§ 3 Motorradausrüstung und technische Anforderungen

3.1 Verpflichtende Schutzausrüstung
Jede(r) Teilnehmer(in) ist verpflichtet, folgende Sicherheitsausrüstung zu tragen:

  • Motorradhelm: ECE-geprüfter Integralhelm oder Klapphelm (max. 5 Jahre alt)
  • Motorradjacke: Protektoren-Jacke mit CE-zertifizierten Rücken-, Ellbogen- und Schulterprotektoren
  • Motorradhose: Lange Hose mit Knie- und Hüftprotektoren oder verstärkte Motorradhose
  • Motorradstiefel: mind. Knöchelhohe, stabile Motorradstiefel. Für Touren mit Offroad-Anteil, werden Enduro-Stiefel empfohlen.
  • Motorradhandschuhe: Verstärkte Handschuhe mit Knöchelschutz
  • Zusätzlich für Offroad: Brustpanzer, Rückenprotektor, verstärkte Kleidung

3.2 Empfohlene Zusatzausrüstung

  • Nierengurt: Für längere Fahrten empfohlen
  • Funktionsunterwäsche: Je nach Klimazone
  • Regenschutz: Wasserdichte Überkleidung
  • Ersatzvisier: Für verschiedene Lichtverhältnisse
  • Kommunikationssystem: Für Gruppenfahrten empfohlen

3.3 Technische Anforderungen an das Motorrad
Das eingesetzte Motorrad muss folgende Anforderungen erfüllen:

a) Technischer Zustand:

  • TÜV/Hauptuntersuchung: Gültig für die gesamte Reisedauer plus 3 Monate
  • Technische Wartung: Vollständige Inspektion max. 2.000 km vor Reisebeginn
  • Verschleißteile: Reifen, Bremsbeläge, Kette, Ritzel in einwandfreiem Zustand
  • Beleuchtung: Alle Lichter funktionsfähig und den Vorschriften entsprechend
  • Offroad-Reifen mind. 50:50 (Strasse/Gelände) – Pflicht bei Offroad

b) Spezielle Vorbereitung für Fernreisen:

  • Motoröl: Frisches Motoröl, Ölstand kontrolliert
  • Kühlsystem: Kühlflüssigkeit überprüft und aufgefüllt
  • Luftfilter: Gereinigt oder erneuert
  • Batterie: Voll geladen und säurefest befestigt
  • Gepäcksystem: Professionelles, straßentaugliches Gepäcksystem

c) Zusätzlich für Offroad-Touren:

  • Offroadfähiges Motorrad
  • Sturzbügel: Motorschutz und Sturzbügel empfohlen
  • Skid Plate: Motorschutz für das Kurbelgehäuse (Motor-Unterbodenschutz)
  • Handguards: Handprotektoren für Offroad-Einsatz

3.4 Ersatzteile und Werkzeug
Mitzuführen sind mindestens:

  • Bordwerkzeug des Herstellers
  • Ersatzleuchtmittel
  • Ersatzsicherungen
  • Pannenspray oder Schlauchflickmaterial für das eigene Motorrad
  • Motoröl (1 Liter)
  • Kühlflüssigkeit
  • Motorrad Erste-Hilfe-Set (Pflicht)

3.5 Technische Überprüfung vor Tourstart

  • Der Veranstalter behält sich eine technische Sichtprüfung vor Tourstart vor
  • Bei sicherheitsrelevanten Mängeln kann die Teilnahme verweigert werden
  • Reparaturen gehen zu Lasten des Teilnehmers
  • Keine Erstattung der Tourkosten bei technisch bedingtem Ausschluss

§ 4 Versicherung und Gesundheit

4.1 Verpflichtender Versicherungsschutz
Der Teilnehmer verpflichtet sich, über folgenden ausreichenden Versicherungsschutz zu verfügen:

a) Auslandsreiseversicherung (Mindestdeckung):
Das Vorhandensein einer gültigen Auslandskrankenversicherung für den gesamten Zeitraum der Reise inkl. Rücktransport für Mensch und Gerät und die Abdeckung von stationären und ambulante Krankausbehandlungen sowie Zahnarzt im Ausland und inkl. der Abdeckung im Todesfall, ist ein Muss. Ohne eine vergleichbare Auslandskrankenversicherung wie beispielsweise über den ADAC wird die Reise verweigert. In so einem Fall, besteht keinen Anspruch auf Erstattung der Tourkosten.

b) Fahrzeugversicherung:

  • Haftpflichtversicherung: Mindestens gesetzliche Mindestdeckung für alle Reiseländer
  • Internationale Versicherungskarte: (Grüne Karte) für alle Reiseländer
  • Kaskoversicherung: Dringend empfohlen, besonders für Offroad-Touren
  • Schutzbrief/Pannenhilfe: Auslandsschutz mit Motorradrücktransport

c) Weitere Versicherungen:

  • Private Haftpflichtversicherung: Auslandsdeckung mindestens 5.000.000 EUR
  • Rechtsschutzversicherung: Verkehrs- und Reiserechtsschutz empfohlen

4.2 Rücktritts- und Reiseabbruchversicherung
Verpflichtend empfohlen wird der Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung mit folgender Deckung:

  • Rücktrittskosten: 100% der Tourkosten
  • Mehrkosten bei Reiseabbruch: Mindestens 10.000 EUR
  • Abgedeckte Risiken: Krankheit, Unfall, Tod, Arbeitsplatzverlust, schwere Sachschäden
  • Motorradschäden: Deckung bei schweren Motorradschäden vor Reiseantritt

4.3 Eigenverantwortung für Versicherungsabwicklung
4.3.1 Alleinige Verantwortung für Versicherungsabwicklung:
Der Teilnehmer trägt die vollständige Verantwortung für sämtliche Versicherungsangelegenheiten während der gesamten Reisedauer und danach. Dies umfasst alle Bereiche wie Kranken-, Unfall-, Haftpflicht-, Kasko- und Reiseversicherung. Der Veranstalter fungiert ausschließlich als Reiseveranstalter und übernimmt keinerlei Vermittlungs- oder Beratungstätigkeiten in Versicherungsangelegenheiten

4.3.2 Eigenständige Kontaktaufnahme im Schadenfall:
Im Schadenfall ist der Teilnehmer verpflichtet, unverzüglich und eigenständig Kontakt zu seinen Versicherungsunternehmen aufzunehmen. Dies gilt sowohl für Bagatellfälle als auch für schwerwiegende Schäden. Die Kontaktaufnahme hat unter Nutzung der vom Versicherer bereitgestellten Notfallnummern zu erfolgen.

4.3.3 Obliegenheiten und Fristen:
Der Teilnehmer verpflichtet sich zur strikten Einhaltung aller versicherungsrechtlichen Obliegenheiten, einschließlich:

  • Sofortige Schadensmeldung binnen der vertraglich vereinbarten Fristen
  • Vollständige und wahrheitsgemäße Schilderung des Schadenhergangs
  • Minimierung des Schadens durch zumutbare Maßnahmen
  • Kooperation bei der Schadensaufklärung und Sachverständigenterminen

4.3.4 Dokumentation und Nachweise:
Der Teilnehmer ist eigenverantwortlich für die Beschaffung, Aufbewahrung und fristgerechte Vorlage aller schadenrelevanten Unterlagen, insbesondere:

  • Polizeiliche Unfallprotokolle und Anzeigen
  • Ärztliche Atteste und Behandlungsnachweise
  • Reparaturkostenvoranschläge und Rechnungen
  • Zeugenaussagen und Kontaktdaten
  • Fotodokumentation des Schadens

4.3.5 Logistik und Koordination:
Sämtliche Maßnahmen bezüglich Fahrzeugbergung, Rücktransport von Personen oder Fahrzeugen sowie medizinische Behandlungen sind vom Teilnehmer eigenständig zu organisieren und mit den jeweiligen Versicherern abzustimmen.

4.3.6 Präventive Maßnahmen – Vorbereitungspflichten:
Der Teilnehmer verpflichtet sich, spätestens 14 Tage vor Reisebeginn eine umfassende Prüfung seiner Versicherungsbedingungen durchzuführen. Dies umfasst die Überprüfung von Deckungssummen, Selbstbeteiligungen und besonderen Ausschlüssen.

4.3.7 Länder- und Aktivitätenabdeckung:
Es ist zwingend erforderlich, dass der Versicherungsschutz alle bereisten Länder (z.B. Deutschland, Frankreich, Spanien, Marokko) sowie motorradspezifische Risiken explizit einschließt. Bei unzureichender Deckung ist der Teilnehmer verpflichtet, entsprechende Zusatzversicherungen abzuschließen.

4.3.8 Dokumentenführung:
Während der gesamten Reise sind folgende Dokumente mitzuführen:

  • Versicherungsscheine in Original und Kopie
  • Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)
  • Europäischer Unfallbericht in mehrsprachiger Ausführung
  • Personalausweis/Reisepass

4.3.9 Notfallkontakte:
Der Teilnehmer muss jederzeit Zugang zu den 24h-Notfallnummern aller relevanten Versicherungen haben. Diese sind sowohl digital als auch physisch (wasser- und reißfest) mitzuführen.

4.3.10 Schadensmeldeverfahren:
Vor Reiseantritt hat sich der Teilnehmer über die spezifischen Meldeverfahren seiner Versicherer zu informieren, insbesondere über:

  • Meldefristen bei verschiedenen Schadenarten
  • Erforderliche Sofortmaßnahmen
  • Dokumentationsanforderungen
  • Verhalten bei Sprachbarrieren im Ausland

4.3.11 Haftungsausschluss:
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch unzureichenden oder fehlenden Versicherungsschutz entstehen, sowie für Folgeschäden aufgrund nicht ordnungsgemäßer Schadensabwicklung durch den Teilnehmer.

4.4 Nachweis des Versicherungsschutzes
Spätestens 14 Tage vor Tourbeginn vorzulegen:

  • Versicherungsbestätigung der Auslandsreiseversicherung mit Deckungssummen
  • Nachweis der Rücktransportversicherung für Person und Motorrad
  • Versicherungsschein der Motorrad-Haftpflichtversicherung
  • Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte) oder gleichwertiger Nachweis
  • Bestätigung der Kaskoversicherung (falls vorhanden)
  • Kontaktdaten und Notfallnummern aller Versicherungen

4.5 Gesundheitsvoraussetzungen
a) Allgemeine Anforderungen:

  • Vollständige körperliche und geistige Gesundheit
  • Belastbarkeit für mehrtägige Motorradtouren unter verschiedenen Klimabedingungen
  • Fähigkeit zur sicheren Führung eines Motorrades über längere Zeiträume

b) Medizinische Aufklärungspflicht:

  • Chronische Erkrankungen sind vor Buchung anzugeben
  • Regelmäßige Medikamenteneinnahme ist zu melden
  • Allergien und Unverträglichkeiten sind vor Antritt der Reise mitzuteilen
  • Vorherige Operationen oder Verletzungen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten sind meldepflichtig
  • Psychische Erkrankungen sind meldepflichtig insbesondere, wenn Psychopharmaka eingenommen werden.

c) Ärztliche Bescheinigungen:

  • Bei gesundheitlichen Einschränkungen: Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Bei Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder anderen relevanten Vorerkrankungen
  • Bescheinigung nicht älter als 2 Wochen vor Tourstart

d) Medikamente und Notfallausrüstung:

  • Mitführung aller notwendigen Medikamente in ausreichender Menge plus Reserve
  • Erste-Hilfe-Set mit persönlichen Medikamenten
  • Notfallausweis mit wichtigen medizinischen Informationen in Landessprache

§ 5 Haftungsbeschränkung und Eigenverantwortung
5.1 Grundsätzliche Eigenverantwortung
Jeder Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung teil. Dies umfasst insbesondere:

  • Straßenverkehr: Teilnahme am Straßenverkehr nach den jeweils geltenden lokalen Verkehrsregeln und Gesetzen
  • Offroad-Fahrten: Alle Arten von Geländefahrten und Fahrten abseits befestigter Straßen
  • Grenzübertritte: Einhaltung aller Ein- und Ausreisebestimmungen, Zollvorschriften
  • Fahrzeugführung: Technisch einwandfreie und verkehrssichere Führung des Motorrades
  • Routenwahl: Entscheidung über Teilnahme an einzelnen Routenabschnitten

5.2 Haftungsausschluss des Veranstalters

a) Allgemeine Haftungsbeschränkung:
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit entstehen, außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

b) Beschränkung des Schadenersatzes:
Allfällige Schadenersatzansprüche sind mit der Höhe des Reisepreises begrenzt.

c) Ausnahmen vom Haftungsausschluss:
Ausgeschlossen von diesem Haftungsausschluss sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Schäden aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen.

d) Spezielle Haftungsausschlüsse:
Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für:

  • Verkehrsunfälle und deren Folgen
  • Sturz- und Fahrfehler
  • Diebstahl von Motorrädern oder persönlichem Eigentum
  • Witterungsbedingte Schäden oder Verzögerungen
  • Verhalten Dritter oder anderer Verkehrsteilnehmer

5.3 Verkehrsteilnahme und lokales Recht

  • Für alle Verkehrsverstöße, Unfälle und daraus resultierende Schäden haftet ausschließlich der jeweilige Fahrer
  • Es gilt das lokale Verkehrs-, Straf- und Zivilrecht des jeweiligen Aufenthaltslandes
  • Bußgelder, Strafen und zivilrechtliche Ansprüche gehen vollständig zu Lasten des Verursachers
  • Der Veranstalter übernimmt keine Kosten für Anwälte, Dolmetscher oder Kautionen

5.4 Freiwilligkeit und Selbsteinschätzung

  • Kein Teilnehmer wird verpflichtet, Streckenabschnitte zu fahren, die seine fahrerischen Fähigkeiten, körperlichen Grenzen oder die technischen Möglichkeiten seines Motorrades übersteigen
  • Jeder Teilnehmer ist für die realistische Einschätzung seiner Fähigkeiten selbst verantwortlich
  • Empfehlungen des Tourguides sind unverbindlich und ersetzen nicht die eigene Risikoeinschätzung

5.5 Eigenverantwortung und Risikoübernahme bei Motorradtouren
Der Teilnehmer ist sich der mit dem Betrieb eines Motorrads einhergehenden Betriebsgefahr bewusst. Der Teilnehmer bestätigt in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass

  • er ausreichend Erfahrung mit dem Betrieb von Motorrädern hat und sich sämtlicher damit verbundenen Risiken bewusst ist,
  • er über die erforderliche Fahrkompetenz für die geplanten Strecken verfügt,
  • er diese Tour aus freiem Willen gebucht hat,
  • ihm klar ist, dass der Betrieb von Motorrädern in Gruppen ein höheres Risiko als das Fahren allein darstellt,
  • er für den technischen Zustand, die Verkehrssicherheit und ordnungsgemäße Wartung seines Motorrads vollständig selbst verantwortlich ist,
  • er eigenverantwortlich über seine Teilnahme an einzelnen Streckenabschnitten entscheidet und seine Fahrweise den jeweiligen Bedingungen anpasst.

5.5.1 Eigenverantwortliche Übernahme der Tourrisiken
Der Teilnehmer nimmt die möglichen Risiken vor, nach und während der Tour bewusst und eigenverantwortlich in Kauf. Unter diese Risiken fallen nicht nur, aber insbesondere, körperliche und seelische Schmerzen, Verletzungen, Traumata, Krankheit und Tod. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Risiken aufgrund von eigenen Handlungen oder Unterlassungen, Handlungen oder Unterlassungen der Veranstalter oder eines Dritten, einer Fehlfunktion des Motorrads, einer Kollision mit einem anderen Teilnehmer oder einem Gegenstand oder aufgrund der vorherrschenden Witterungsbedingungen auftreten.

5.5.2 Hinreichende Aufklärung
Der Teilnehmer erklärt, über die genannten Risiken hinreichend aufgeklärt worden zu sein und bestätigt, dass es keines weiteren Warnhinweises während der Tour bedarf. Er übernimmt die volle Verantwortung für alle Entscheidungen bezüglich seiner Teilnahme und seines Fahrverhaltens.

5.5.3 Bestätigung der Risikoaufklärung
Mit seiner Teilnahme bestätigt der Teilnehmer, dass er diese Risikoaufklärung verstanden hat und alle motorradbezogenen Risiken bewusst und freiwillig übernimmt. Der Veranstalter ist von jeglicher Haftung für Schäden befreit, die aus der eigenverantwortlichen Teilnahme des Teilnehmers am Straßenverkehr und der Motorradnutzung entstehen.

§ 6 Vermittelte Fremdleistungen

6.1 Haftungsausschluss für Fremdleistungen
Der Veranstalter haftet nicht für vermittelte Leistungen Dritter, insbesondere:

  • Motorradtransport von/nach Deutschland, Schweiz, Österreich, Frankreich, Spanien
  • Mietmotorräder und deren technischer Zustand
  • Fährverbindungen und Überfahrten
  • Unterkünfte und deren Ausstattung/Service
  • Hotels, Guest-Haus, Restaurants und Verpflegung
  • Tankstellen und Werkstätten

6.2 Direktvertragsverhältnisse

  • Für alle vermittelten Leistungen kommen eigenständige Verträge zwischen dem Teilnehmer und dem jeweiligen Leistungsanbieter zustande
  • Der Veranstalter tritt nur als Vermittler auf und wird nicht Vertragspartei
  • Reklamationen und Gewährleistungsansprüche sind direkt gegenüber dem Leistungsanbieter geltend zu machen

6.3 Besondere Bestimmungen für Mietmotorräder
Bei Vermittlung von Mietmotorrädern:

  • Mietvertrag kommt direkt zwischen Teilnehmer und örtlichem Vermieter zustande
  • Teilnehmer ist für umfassende technische Überprüfung vor Übernahme verantwortlich
  • Einweisung in Bedienung und Besonderheiten des Mietmotorrades
  • Haftung für alle Schäden am Mietfahrzeug nach Maßgabe des Mietvertrages
  • Kaution und Versicherungsschutz nach den Bedingungen des Vermieters

§ 7 Verhalten während der Tour und Tourguide-Service

7.1 Aufgaben und Befugnisse des Tourguides

a) Leistungsumfang:

  • Führung der Gruppe entlang der geplanten Route
  • Information über Verkehrssituation, Sehenswürdigkeiten und lokale Besonderheiten
  • Hilfestellung bei technischen Problemen und kleineren Pannen
  • Koordination von Pausen, Tankstoppen und Mahlzeiten
  • Erste Hilfe bei Unfällen nach den Möglichkeiten der Ausbildung

b) Keine Weisungsbefugnis:

  • Der Tourguide hat keine Weisungsbefugnis bezüglich der individuellen Fahrweise
  • Empfehlungen zu Geschwindigkeit, Fahrstil oder Spurwahl sind unverbindlich
  • Endscheidung über Teilnahme an Streckenabschnitten liegt beim Teilnehmer
  • Keine Haftung für Schäden durch Befolgung oder Nichtbefolgung von Empfehlungen

7.2 Gruppendisziplin und Verhalten

a) Erwartetes Verhalten:

  • Respektvoller und rücksichtsvoller Umgang miteinander
  • Pünktlichkeit bei vereinbarten Terminen und Abfahrtszeiten
  • Rücksichtnahme auf schwächere oder langsamere Fahrer
  • Einhaltung der Verkehrsregeln und angemessener Geschwindigkeit
  • Verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol (null Promille beim Fahren)

b) Unzulässiges Verhalten:

  • Gefährdung anderer Teilnehmer durch rücksichtsloses Fahren
  • Störung des Gruppenfriedens durch aggressives oder unangemessenes Verhalten
  • Missachtung grundlegender Verkehrs- und Sicherheitsregeln
  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • Diskriminierung oder Belästigung anderer Teilnehmer

7.3 Ausschluss von der Tour
Bei groben Verstößen gegen diese AGB oder Gefährdung der Gruppensicherheit kann der Veranstalter:

  • Nach Abmahnung den sofortigen Ausschluss von der Tour verfügen
  • Bei Wiederholung oder besonders schweren Verstößen ohne Abmahnung ausschließen
  • Keine Erstattung der Tourkosten bei verschuldetem Ausschluss
  • Zusätzliche Kosten (Rücktransport, Einzelunterbringung) gehen zu Lasten des Teilnehmers

§ 8 Buchung, Zahlung und Rücktritt

8.1 Buchung und Vertragsschluss

  • Buchung durch schriftliche Anmeldung (E-Mail, Post, Online Formular)
  • Verbindlicher Vertrag durch schriftliche Buchungsbestätigung des Veranstalters
  • Teilnehmerdaten müssen vollständig und korrekt angegeben werden
  • Änderungen der Teilnehmerdaten sind unverzüglich mitzuteilen

8.2 Zahlungsmodalitäten

a) Anzahlung:

  • 10 % Anzahlung bei Buchung
  • 40 % sechs Monate vor Tourbeginn
  • 50 % Restzahlung 90 Tage vor Start
  • Fälligkeit innerhalb von 14 Tagen nach Buchungsbestätigung
  • Reservierung verfällt bei nicht fristgerechter Anzahlung

b) Kurzfristige Buchungen:

  • Bei Buchungen weniger als 6 Monate vor Tourbeginn: 50% bei Buchung, Rest 90 Tage vor Tour
  • Bei Buchungen weniger als 30 Tage vor Tourbeginn: Gesamtbetrag sofort fällig

c) Restzahlung:

  • Restzahlung spätestens 90 Tage vor Tourbeginn
  • Bei Buchungen weniger als 30 Tage vor Tourbeginn: Gesamtbetrag sofort fällig
  • Tourstart nur bei vollständiger Bezahlung möglich

d) Zahlungsarten:

  • PayPal-Überweisungen (bevorzugt)
  • Überweisung auf das angegebene Geschäftskonto
  • Bei Ratenzahlung: SEPA-Lastschriftmandat möglich
  • Mahnkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers

8.3 Rücktritt durch den Teilnehmer

a) Rücktrittsfristen und Stornokosten:
Die Stornokosten sind in 5 Staffeln gegliedert. Je näher der Starttermin der Tour ist, desto höher sind die Stornokosten.

  • Bis 180 Tage vor Tourbeginn: Kostenfrei (nur Bearbeitungsgebühr 50 EUR)
  • 179-90 Tage vor Tourbeginn: 25% der Tourkosten
  • 89-30 Tage vor Tourbeginn: 50% der Tourkosten
  • Weniger als 30 Tage vor Tourbeginn: 90% der Tourkosten
  • Am Abreisetag oder Nichtantritt: 100% der Tourkosten

b) Form des Rücktritts:

  • Rücktritt muss schriftlich erklärt werden (E-Mail genügt)
  • Maßgeblich ist der Zugang beim Veranstalter
  • Rücktritt an Wochenenden und Feiertagen gilt als am nächsten Werktag zugegangen

c) Ersatzteilnehmer:

  • Benennung eines Ersatzteilnehmers bis 14 Tage vor Tourbeginn möglich
  • Ersatzteilnehmer muss alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllen
  • Bearbeitungsgebühr für Umbuchung: 100 EUR

8.4 Reiserücktrittsversicherung
Dringend empfohlen wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung:

  • Abschluss spätestens 14 Tage nach Buchung für vollen Schutz
  • Deckung der Stornokosten bei versicherten Rücktrittsgründen
  • Zusätzlich Reiseabbruchversicherung für vorzeitige Heimreise
  • Bei Rücktritt ohne entsprechende Versicherung entstehen Stornokosten nach § 8.3

§ 9 Kündigung und Änderungen durch den Veranstalter
9.1 Absage durch den Veranstalter
a) Absage bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl:

  • Mindestteilnehmerzahl: 6 Personen
  • Absage spätestens 30 Tage vor Tourbeginn
  • Vollständige Erstattung bereits gezahlter Beträge
  • Keine weitergehenden Ansprüche des Teilnehmers

b) Absage aus anderen Gründen:

  • Bei höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen oder Sicherheitsbedenken
  • Vollständige Erstattung, keine weiteren Ansprüche
  • Umbuchung auf alternative Termine nach Verfügbarkeit

9.2 Änderungen durch den Veranstalter

a) Geringfügige Änderungen:

  • Route, Unterkünfte oder Zeitplan können aus organisatorischen Gründen geändert werden
  • Information der Teilnehmer unverzüglich nach Bekanntwerden
  • Kein Rücktrittsrecht bei geringfügigen Änderungen

b) Erhebliche Änderungen:

  • Bei wesentlichen Änderungen: Rücktrittsrecht des Teilnehmers ohne Stornokosten
  • Alternative: Annahme der Änderung oder Umbuchung auf anderen Termin
  • Preisanpassung nur bei erheblichen Kostenänderungen

§ 10 Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände

10.1 Definition höhere Gewalt
Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare, außergewöhnliche Umstände, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen:

  • Naturkatastrophen (Erdbeben, Überschwemmungen, Stürme)
  • Politische Unruhen, Krieg, Terroranschläge
  • Behördliche Anordnungen, Reisewarnungen, Grenzschließungen
  • Pandemien oder Epidemien
  • Streiks bei wichtigen Verkehrsträgern

10.2 Rechtsfolgen
Bei höherer Gewalt kann der Veranstalter:

  • Die Tour vor Beginn absagen ohne Entschädigungspflicht
  • Eine laufende Tour abbrechen oder ändern
  • Bereits gezahlte Beträge werden nach Abzug bereits erbrachter Leistungen erstattet
  • Keine Haftung für zusätzliche Kosten (Rückreise, Übernachtungen)

10.3 Mitwirkungspflicht der Teilnehmer

  • Teilnehmer sind verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen
  • Kooperation bei alternativen Lösungen und Umbuchungen
  • Eigenständige Organisation der Rückreise wenn erforderlich

§ 11 Gepäck und persönliche Gegenstände

11.1 Gepäckbeschränkungen

  • Gepäck beschränkt auf das, was sicher am Motorrad transportiert werden kann
  • Empfohlenes Maximalgewicht: 30 kg pro Person
  • Keine sperrigen oder gefährlichen Gegenstände
  • Wertgegenstände nur in geringem Umfang und auf eigenes Risiko
  • Berücksichtigung der Reise- und Einführrichtlinien des jeweiligen Landes

11.2 Haftungsausschluss
Der Veranstalter haftet nicht für:

  • Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von Gepäck und persönlichen Gegenständen
  • Schäden durch unsachgemäße Befestigung am eignen Motorrad
  • Wertgegenstände, Dokumente oder Geld
  • Schäden durch Witterungseinflüsse

11.3 Versicherungsempfehlung

  • Gepäckversicherung wird dringend empfohlen
  • Wertgegenstände in der Hausratversicherung prüfen
  • Wichtige Dokumente in Kopie und getrennt aufbewahren

§ 12 Unterbringung und Zimmerverwaltung
12.1 Zimmerkategorien und Verfügbarkeit
a) Standard-Unterbringung:

  • Doppelzimmer mit Einzelbelegung (Einzelzimmer-Zuschlag)
  • Geteilte Doppelzimmer bei entsprechendem Wunsch

b) Einzelzimmer:
Generell gilt keinen Anspruch auf Einzelzimmer. Die Option der Einzelzimmerbuchung ist abhängig von der jeweiligen Location/Haus. Folgende Aspekte sind zu berücksichtigen:

  • Begrenzte Verfügbarkeit nach Buchungseingang
  • Aufpreis: 30-50% des Übernachtungspreises (je nach Destination und Verfügbarkeit)
  • Vergabe nach Reihenfolge der Buchungseingänge

12.2 Zimmerverteilung

a) Einzelreisende:

  • Vermittlung von Zimmerteilern nach Möglichkeit
  • Keine Garantie auf gleichgeschlechtliche Zimmerteilung
  • Bei fehlenden Zimmerteilern: Einzelzimmer-Zuschlag

b) Paare/Gruppen:

  • Zusammengehörige Buchungen werden berücksichtigt
  • Sonderwünsche nach Verfügbarkeit

12.3 Unterbringungsstandards

  • Landestypische Standards (2-4 Sterne je nach Destination)
  • En-suite Badezimmer soweit verfügbar
  • Sichere Motorrad-Abstellplätze
  • WLAN nach Verfügbarkeit

§ 13 Beschwerdeverfahren und Mängelrüge

13.1 Mängelrüge vor Ort

  • Mängel sind unverzüglich gegenüber dem Tourguide zu rügen
  • Schriftliche Dokumentation der Mängel
  • Gelegenheit zur Abhilfe ist zu gewähren
  • Bei Unmöglichkeit der Abhilfe: Dokumentation für spätere Ansprüche

13.2 Beschwerdeverfahren nach der Tour

  • Beschwerden sind binnen eines Monats nach Tourende schriftlich zu erheben
  • Beifügung von Belegen und Nachweisen
  • Detaillierte Schilderung des beanstandeten Sachverhalts
  • Konkrete Forderung und deren Begründung

13.3 Verjährung

  • Ansprüche verjähren in 2 Jahren ab Ende der Tour
  • Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln: 3 Jahre
  • Hemmung der Verjährung durch Verhandlungen

§ 14 Besondere Risiken bei Adventure- und Expeditionstouren

14.1 Expeditionscharakter
Bei als “Adventure” oder “Expedition” beworbenen Touren ist sich der Teilnehmer bewusst, dass über normale Motorradreise-Risiken hinaus zusätzliche Gefahren bestehen:

a) Physische Belastungen:

  • Extreme Wetterbedingungen (Hitze, Kälte, Sturm)
  • Schwieriges Gelände und unbefestigte Strecken
  • Lange Fahretappen mit körperlicher Anstrengung
  • Höhenlagen über 2.500m mit möglicher Höhenkrankheit

b) Infrastruktur-Risiken:

  • Abgeschiedenheit von medizinischer Grundversorgung
  • Begrenzte Kommunikationsmöglichkeiten
  • Unzuverlässige Strom- und Wasserversorgung
  • Schwierige Evakuierungsmöglichkeiten

14.2 Bewusste Risikoübernahme
Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich:
a) Freiwillige Teilnahme:

  • Vollständige Kenntnis der besonderen Risiken
  • Freiwillige Teilnahme trotz bekannter Gefahren
  • Eigenverantwortliche Risikoabwägung

b) Körperliche Voraussetzungen:

  • Ausreichende körperliche Fitness für extreme Bedingungen
  • Keine gesundheitlichen Einschränkungen, die durch Expedition verschlimmert werden
  • Eigenverantwortung für Notfallmedikation

14.3 Ausschluss weitergehender Haftung
Für Adventure-/Expeditionstouren haftet der Veranstalter nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die erhöhten Risiken sind integraler Bestandteil des Erlebnischarakters dieser Touren.

§ 15.Wechsel und Ausfall von Guides

15.1 Ausfall mit Ersatz-Guide:
Erleidet ein Guide der Veranstalter während der Reise einen Unfall oder wird anderweitig reiseunfähig und ist ein zweiter Guide vor Ort, übernimmt dieser unverzüglich die vollständige Reiseleitung. Die Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen des Ersatz-Guides zu folgen.

15.2 Ausfall ohne Ersatz-Guide vor Ort:
Ist für die Tour nur ein Guide vorgesehen oder fallen beide Guides aus, wird sich der Veranstalter umgehend bemühen, binnen angemessener Zeit (in der Regel 24-48 Stunden) einen qualifizierten Ersatz-Guide zu entsenden oder vor Ort zu organisieren.

Der Ausfall des Guides stellt einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne höherer Gewalt dar, der außerhalb der Kontrolle der Veranstalter liegt. Kann binnen angemessener Zeit kein Ersatz-Guide gestellt werden oder ist dies aus logistischen/geografischen Gründen unmöglich, sind die Teilnehmer verpflichtet, die Tour eigenverantwortlich ohne Guide fortzusetzen oder abzubrechen. Die Veranstalter ist in diesem Fall von der weiteren Leistungserbringung befreit, ohne dass Ansprüche auf Entschädigung, Preisminderung oder Kostenerstattung entstehen.

Bei Fortsetzung der Tour ohne Guide übernehmen die Teilnehmer die vollständige Verantwortung für Navigation, Gruppensicherheit und Entscheidungen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden oder Probleme, die während der guide-losen Phase entstehen.

Die geplanten vorgebuchten Übernachtungsmöglichkeiten bleiben davon unberührt und stehen den Teilnehmern wie geplant zur Verfügung.

15.3 Verzögerungen und Routenänderungen:
Unfallbedingte Verzögerungen, notwendige Änderungen der Reiseroute oder vorübergehende Unterbrechungen der Tourleitung werden von den Teilnehmern als unvermeidliche Umstände akzeptiert. Ein Anspruch auf Entschädigung oder Preisminderung besteht nicht.

15.4 Fortsetzung ohne Guide:
In Ausnahmefällen kann die Gruppe nach Absprache die Tour eigenverantwortlich bis zum Eintreffen des Ersatz-Guides fortsetzen. Dies erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko der Teilnehmer.

§ 16 Datenschutz

16.1 Datenerhebung und -verwendung

  • Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nur im erforderlichen Umfang
  • Verwendung ausschließlich zur Vertragsabwicklung
  • Weitergabe an Dritte nur soweit für Leistungserbringung erforderlich
  • Detaillierte Informationen in separater Datenschutzerklärung

16.2 Einwilligung

  • Fotografieren und Filmen während der Tour mit Einverständnis
  • Verwendung zu Werbezwecken nur mit ausdrücklicher Zustimmung
  • Widerruf der Einwilligung jederzeit möglich

§ 17 Insolvenzschutz und Kundengeldsicherung

17.1 Sicherungsschein

a) Absicherung:

  • Alle Kundengelder sind durch Insolvenzversicherung geschützt
  • Sicherungsschein wird mit Buchungsbestätigung ausgehändigt

b) Geltungsbereich:

  • Schutz bei Insolvenz des Veranstalters vor Reisebeginn
  • Rückholung aus dem Ausland bei Insolvenz während der Reise

17.2 Anspruchsabwicklung
Im Schadensfall wenden sich Kunden direkt an den Sicherungsgeber (Versicherung). Kontaktdaten sind dem Sicherungsschein zu entnehmen.

§ 18 Schlussbestimmungen

18.1 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

18.2 Änderungen der AGB

  • Änderungen dieser AGB werden dem Teilnehmer in Textform mitgeteilt
  • Änderungen gelten als angenommen, wenn nicht binnen 6 Wochen widersprochen wird
  • Bei Widerspruch: Kündigung des Vertragsverhältnisses zu den bisherigen Bedingungen

18.3 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  • Für alle Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht
  • Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)
  • Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Veranstalter
  • Für Verbraucher: Wahlrecht zwischen Gerichtsstand des Veranstalters und Wohnsitz des Verbrauchers

18.4 Vertragssprache

  • Vertragssprache ist deutsch
  • Bei fremdsprachigen Versionen ist die deutsche Fassung maßgebend
  • Übersetzungen dienen nur der Information

18.5 Schriftformklausel

  • Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform
  • Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel
  • E-Mail genügt der Schriftform, sofern sie eine qualifizierte elektronische Signatur trägt

Stand dieser AGB: August 2025
Ambition GmbH
Amtsgericht Lübeck
– Registergericht –
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck
Amtsgericht Lübeck HRB 18467 HL